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Walterre, für eine zertifizierte Verwertung von Bodenaushubmaterial in Wallonien

Am 1. Mai 2020 tritt die Zertifizierung der Rückverfolgbarkeit von Erdbewegungen in Wallonien in Kraft (Der Erlass vom 25. Oktober 2019 zur Abänderung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 über die Bewirtschaftung und Rückverfolgbarkeit von Erde postuliert das Inkraftreten des Bodenerlasses am 1. Mai 2020).

Neben der Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Umweltschutzes zielt diese Reform vor allem darauf ab, den betroffenen Akteuren einen angemessenen gesetzlichen Rahmen für das Management von Bodenaushub zu bieten.

Zu diesem Zweck hat die wallonische Regierung am 18. März 2019 die gemeinnützige Vereinigung WALTERRE als verantwortliche Stelle für Aufgaben der Bodenzertifizierung sowie -rückverfolgbarkeit anerkannt.

In dieser Hinsicht spielt Walterre daher eine wesentliche Rolle beim Management und der Rückverfolgbarkeit von Bodenmaterial im gesamten Territorium Walloniens und bildet den zentralen Begegnungspunkt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, den Behörden, den Kommunalverwaltungen und allen anderen mit dem Thema befassten Akteuren gleichermaßen.

Akteure

Bauträger

Architekten Öffentliche Auftraggeber Projektträger Generalunternehmer (Breyne-Gesetz) Planer

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Verwerter von Bodenmaterial

Am Ursprungsort Am Empfängerort (Auffüllungs- oder Aufschüttungsort)

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Experten für das Management kontaminierter Böden

Betreiber einer zugelassenen Einrichtung

Vorbehandlungs-Behandlungszentrum Sortierungs-Neugruppierungszentrum Technisches Vergrabungszentrum (Centre d’enfouissement technique - CET) Zwischenlager

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Bauuternehmen Erdarbeitsunternehmen Transporteur

Betreiber landwirtschaftlich genutzter Parzellen

Pflanzenproduktionserde

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