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Gesetzgebung

Bodendekret

Dekret  vom 1. März 2018 über  Bodenmanagement und -sanierung 

  • AGW TERRES :  Beschluss der wallonischen Regierung   vom 5. Juli 2018 über  Boden management und Rückverfolgbarkeit sowie Änderung verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich (geändert durch den Erlass der wallonischen Regierung vom 17. Juni 2021).
  • AGW SOL :  Beschluss der wallonischen Regierung   vom 6. Dezember 2018 über  Boden management und -sanierung
  • AGW NORMES :  Beschluss der wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2018 zur Ersetzung von   Anhang 1   des Dekrets vom 1. März 2018 bzgl. Bodenmanagement und -sanierung.
  • Informationsrundschreiben  Nr. 1  für technische und delegierte Regierungsbeamte und Kommunen zur Umsetzung von Artikel 51 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 05. Juli 2018 über  Boden management und Rückverfolgbarkeit sowie zu Änderungen verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich
  • Informationsrundschreiben Nr. 2   für technische und delegierte Regierungsbeamte und Kommunen – Erlass der wallonischen Regierung vom 05. Juli 2018 über  Boden management und Rückverfolgbarkeit sowie zu Änderungen verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich.
  • Informationsrundschreiben  Nr. 3 bezüglich der von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Gebiete
  • Informationsrundschreiben Nr. 4 bezüglich der Einrichtungen zur Neugruppierung, die gemäß ihrer Zulassung Erden mit dem Abfallcode 170504 aufnehmen dürfen.
  • Informationsrundschreiben  für Bodenexperten und Projektmanager zur Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 über das Management und die Rückverfolgbarkeit von Bodenmaterialien  und Punkt 4.3 „Sonderfälle: Frühere Ergebnisse“ des vom Umweltminister am 29. Mai 2019 erstellten Referenzleitfaden Bodenmanagement (GRGT).

Dekrete über Abfälle

Dekret vom 27. Juni 1996 über Abfälle

Genehmigungserlass

Dekret vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen

  • AGW RUBRIQUES: Verordnung der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Annahme der Liste der Projekte, die einer Folgenabschätzung unterliegen, und der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten oder Anlagen oder Tätigkeiten, die eine Gefahr für den Boden darstellen, sowie ihres Anhang 1
  • AGW CONDITIONS GENERALES: Verordnung der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für den Betrieb der unter die Verordnung vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen fallenden Betriebe
  • AGW PROCEDURES: Verordnung der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über das Verfahren und verschiedene Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen
 

Neujahrsgrüße des Vorsitzenden

Das Jahr 2021 wird uns, ganz ähnlich wie 2020, als besonderes Jahr in Erinnerung bleiben. Die Corona-Pandemie beeinflusste erneut sämtliche unserer Geschäftsbereiche und wir sahen uns mit neuen Hygienevorschriften konfrontiert.

Auch an der ASBL Walterre sind diese Einschränkungen nicht vorbeigegangen, denn Heimarbeit hat sich nahezu zur Norm entwickelt, um unsere Tätigkeit fortsetzen zu können. Zum Glück haben wir bereits frühzeitig Vorbereitungen getroffen, sodass wir den Übergang zu dieser neuen Arbeitsweise gelassen angehen konnten.

Was mich als Vorsitzenden wirklich am stolzesten macht, ist die Flexibilität, die alle Mitarbeiter bei der ASBL Walterre bewiesen haben. Es ist ihnen gelungen, das Beste aus diesen besonderen Arbeitsbedingungen zu machen und so die Fortsetzung unserer Dienstleistungen zu ermöglichen, wobei trotz aller Umstände hervorragende Ergebnisse erzielt werden konnten. Es ist ein dynamisches Team, das sich in einem Feld engagiert, welches mir seit vielen Jahren besonders am Herzen liegt: der Kreislaufwirtschaft und allem, was sie vor allem hinsichtlich Kontrolle und Rückverfolgbarkeit umfasst.

Die Anzahl der veröffentlichten Anträge, der Rückverfolgungsaufträge und der Zertifizierungen sind 2021 im Vergleich zu 2020 stark gestiegen, was belegt, dass der gesamte Sektor, privat wie öffentlich, sich besser an die von der Region Wallonie erlassenen Vorschriften angepasst und diese angewandt hat. Das Volumen, für welches ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit ausgestellt wurde, übertrifft das von 2020 bei Weitem.

Wir bedauern nur, dass wir aufgrund der strengen Hygienebestimmungen in der Corona-Pandemie die diesjährige Tour durch die Wallonie nicht mit einer Roadshow abschließen konnten. Diese Shows werden, wenn alles gut geht, im März 2022 fortgesetzt werden.

Das Jahr 2022, was am Horizont erscheint, wird eine notwendige Verstärkung unserer Teams mit sich bringen. Zudem werden die Verwaltung und die Arbeitsgruppen, denen ich vorstehe, neue Zukunftsperspektiven in Angriff nehmen.

Bis heute bin ich mir sicher, dass Walterre eine vielversprechende Zukunft bevorsteht.

Im Vertrauen auf diese Zukunft wünsche ich Ihnen, im Namen des ganzen Teams der ASBL Walterre, alles Gute für ein wundervolles 2022.

Marc Chomis, Vorsitzender des Verwaltungsrats

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