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Bodenexperten

Falls der ASBL Walterre ein “ Bericht über die Bodenbeschaffenheit “ vorgelegt werden muss, ist der zugelassene Experte für das Management kontaminierter Böden auf der Grundlage des Bodendekrets vom 1. März 2018 über das Bodenmanagement und die Bodensanierung dafür zuständig, diesen Bericht über die Bodenbeschaffenheit mit festgelegtem Mindestinhalt zu erstellen. Im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben ist SPAQuE gemäß Artikel 43 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über Abfälle befugt, den Bericht über die Qualität des Geländes zu erstellen.
Dieser Bericht über die Bodenbeschaffenheit wird dann an die ASBL Walterre übermittelt, die ihn auf seine Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Berichts ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit ausstellt.

Das Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit bestimmt die zulässige(n) Verwendungsart(en) oder legt die Notwendigkeit für eine vorherige Behandlung des Bodenmaterials fest, damit dieses den Vorschriften entspricht (Bedingungen für die Bodenverwendung). Falls im Bodenmaterial invasive gebietsfremde Pflanzenarten bzw. Asbestfasern enthalten sind oder andere besondere Bodenmerkmale vorhanden sind, gibt er die vorgeschriebenen Verwertungsbedingungen vor.

Der Mindestinhalt des Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit ist vorgeschrieben. Jedes Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit trägt eine eindeutige Referenznummer.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Die in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen haben die Vermittlung eines Gesetzestextes zum Ziel und ersetzen nicht den Inhalt des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres)