Bodenexperten
Das “ Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit „ bestimmt die zulässige(n) Verwendungsart(en) oder legt die Notwendigkeit für eine vorherige Behandlung des Bodenmaterials fest, damit dieses den Vorschriften entspricht (Bedingungen für die Bodenverwendung). Falls im Bodenmaterial invasive gebietsfremde Pflanzenarten bzw. Asbestfasern enthalten sind oder andere besondere Bodenmerkmale vorhanden sind, gibt er die vorgeschriebenen Verwertungsbedingungen vor.
Der Mindestinhalt des “ Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit „ ist vorgeschrieben. Jedes “ Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit „ trägt eine eindeutige Referenznummer.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen haben die Vermittlung eines Gesetzestextes zum Ziel und ersetzen nicht den Inhalt des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres)