Wenn kein TQCC vorhanden ist, darf der für die Entsorgung des Bodens verantwortliche Unternehmer den Transport nicht durchführen und muss den Bauherrn benachrichtigen.

In diesem Fall kann die Baustelle erst nach Erhalt des TQCC wieder aufgenommen werden, für den der Bauherr verantwortlich ist.

Walterre wird kein Transportdokument ausstellen, wenn das Volumen des Bodens 400 m³ übersteigt.

Es ist jedoch möglich, den Boden zu einer zugelassenen Einrichtung zu transportieren, damit dort Bodenanalysen durchgeführt werden können. Ein Transportdokument zu einer autorisierten Anlage ohne TQR muss dennoch beantragt werden, um die Rückverfolgbarkeit des Bodens zu gewährleisten.