FAQ: 56) Ich möchte Bodenmaterialien ins Ausland transportieren, genügt dafür das von Walterre ausgestellte Transportdokument?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

FAQ: 60) Wie kann ich meine Bodenmaterialien von einer Baustelle abtransportieren, wenn ich auf der Baustelle nicht die Möglichkeit haben, eine Bodenbeschaffenheitsprüfung auszuführen?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 57) Ich muss ein Volumen an Bodenmaterialien abtransportieren, welches das im Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit für meine Baustelle angegebene Volumen übersteigt, was soll ich tun?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 67) Ich habe eine Meldung über eine Erdbewegung getätigt, die von Walterre zugelassen wurde, jedoch hat das Ziel sich geändert. Wie kann ich das Ziel des Transportdokuments ändern?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 66) Ich habe mich über das Anmeldeformular auf der Walterre-Plattform angemeldet, wann werde ich Zugang zur Plattform erhalten?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 63) Wie soll der Eigentümer einer Straße in einem Bodenbeschaffenheitsbericht angegeben werden?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 65) Welche verschiedenen Statusmeldungen sind für Anträge möglich?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 62) Welches Volumen muss berücksichtigt werden, wenn an einer Baustelle Steine oder Felsen vorhanden sind?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 61) Ich benötige Hilfe bei der Eingabe einer Meldung einer Erdbewegung, an wen kann ich mich wenden?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.

FAQ: 64) Was ist der Unterschied zwischen einer zugelassenen Einrichtung und einem Empfängerort?

Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben

Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.

Darüber hinaus muss im Falle einer Bewegung von Erdmaterialien zu einem Empfängerort außerhalb Walloniens in der Empfängerort-Erklärung die Referenz WT001681 verwendet werden. Zudem muss im Antrag die tatsächliche Adresse, an der die Bodenmaterialien genutzt werden sollen, angegeben werden.