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Newsletter Juni 2022

1. Jährlicher Tätigkeitsbericht 2021

Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre für das Jahr 2021 ist nun veröffentlicht!

Diese enthält Statistiken über die von Walterre VoG im Jahr 2021 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQRs, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Landqualität, Volumen der transportierten Erde, ….

Der Bericht steht auf unserer Website unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung: http: //walterre.be/informations/rapport-annuel/

2. PFAS-Problematik: Aktualisierung

In den letzten Monaten hat sich die Anzahl der potenziell von PFAS betroffenen Standorte in Flandern stark verändert. Im Zusammenhang mit der Verbringung von Böden aus der Region Flandern möchten wir Sie auf die Qualitätskontrollen der Böden aufmerksam machen, die Sie möglicherweise durchführen müssen.

Vorsorglich wurden Walterre vzw folgende Anweisungen erteilt:
Wenn die Qualitätskontrolle durchgeführt wird:

  • In genehmigten Anlagen: Wenn die Herkunft des Bodens nicht genau bekannt ist, muss die PFOS/PFOA-Analyse durchgeführt werden oder alternativ auf der Grundlage eines „PFAS“-Pakets, dessen Verbindungen in der folgenden Dokumentation CMA/3/D aufgeführt sind. Wenn der Ursprung bekannt ist, wird auf den nächsten Punkt verwiesen.
  • An einem bekannten Ursprungsort : Die folgende Karte sollte konsultiert werden: Maatregelen per gemeente | Vlaanderen.be. Auf dieser Karte sind verschiedene Farbcodes (rot, gelb, grün) angegeben. Wenn die Bewegungen von einem Standort ausgehen, der in einer roten oder gelben Zone liegt, muss eine PFOS/PFOA-Analyse oder alternativ eine Analyse auf der Grundlage des oben erwähnten PFAS-Pakets durchgeführt werden. Beachten Sie, dass bei roten Gebieten das Gebiet mit dem größten Kreis berücksichtigt werden muss.

Wenn die Qualitätskontrollen in Wallonien an Standorten durchgeführt werden, an denen Aktivitäten stattfinden oder stattfanden, die in der NSS 90 aufgeführt sind, müssen die PFAS als verdächtige Parameter analysiert werden.
Zur Erinnerung: Die Normen, die im Rahmen des Landmanagements zu berücksichtigen sind, sind die aus der PNND stammenden Normen, auf die ein Verhältnis von 80% angewendet wird:

  • PFOS – Perfluorooctansulfonat (CAS: 1763-23-1): 2,1 µg/kg

PFOA – Perfluorooctansäure (CAS: 335-67-1): 0,6 µg/kg

3. GRGT 2022!

Die neue Version des GRGT ist seit dem 17. Mai auf der Website der Abteilung Boden und Abfall sowie auf der Website von Walterre online und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Zur besseren Lesbarkeit ist eine Version mit den offensichtlichen Änderungen (gelb markiert) unter dem DSD-Link aufgeführt.

Probenahmen im Rahmen von TQRs, die ab dem 1. Juli durchgeführt werden, müssen gemäß der GRGT Version 2 durchgeführt werden. Vor dem 1. Juli durchgeführte Probenahmen können weiterhin gemäß der vorherigen Version der GRGT durchgeführt werden.