Das Bodendekret definiert 5 Nutzungstypen, von sensibel bis weniger sensibel:

Typ I: Naturbelassen ;

Typ II: Landwirtschaftlich ;

Typ III: Wohngebiet ;

Typ IV: Erholung oder kommerziell ;

Typ V: Industriell.

Um festzustellen, ob die Art der Landnutzung mit der Art der Nutzung des Empfängerstandortes vereinbar ist, müssen beide miteinander verglichen werden.

Regel: Land eines Nutzungstyps kann an einem Empfängerstandort mit niedrigerem oder gleichem Nutzungstyp auf der Skala verwertet werden ODER Land eines Nutzungstyps kann an einem Empfängerstandort mit höherem oder gleichem Nutzungstyp (I, II, III, IV oder V) verwertet werden.

Beispiel 1: Land des Typs I kann auf allen Typen mit niedrigerer oder gleicher Qualität verwertet werden. Dies gilt für alle Empfängerstandorte.

Beispiel 2: Böden des Typs III können auf Empfängerstandorten mit minderwertigen Nutzungstypen, d.h. auf Empfängerstandorten der Nutzungstypen III, IV und V verwertet werden. Sie können jedoch nicht auf den höheren Nutzungstypen der Skala (I und II) genutzt werden.

Beispiel 3: Land des Typs V darf nur an Empfängerstandorten des Nutzungstyps V verwertet werden.