Das Ursprungsgebiet ist das Gebiet, aus dem das Land ausgehoben wurde.
Das Bodendekret definiert 5 Nutzungstypen, von sensibel bis weniger sensibel:
Typ I: Naturbelassen ;
Typ II: Landwirtschaftlich ;
Typ III: Wohngebiet ;
Typ IV: Erholung oder kommerziell ;
Typ V: Industriell.
Die Art der Nutzung eines Herkunftsortes wird wie folgt bestimmt:
- Durch die rechtliche Lage des Standorts, den Sektorplan, den Flächennutzungsplan oder das lokale Orientierungsschema gemäß Anhang 2 des Bodendekrets;
- Durch die Art der aktuellen Nutzung im Hinblick auf die tatsächliche Situation gemäß Anhang 3 der Bodenverordnung ;
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Rechtslage gemäß 1. und die Art der Nutzung gemäß 2. durch die am wenigsten empfindliche (höchste) Nutzung.
Die Art der Rechtsnutzung, die in Abhängigkeit von der Zuordnung im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen ist, wird in Anlage 2 des Bodendekrets angegeben. Die Art der zu berücksichtigenden De-facto-Nutzung wird in Anlage 3 des Bodendekrets angegeben. Der Bodenerlass und seine Anhänge sind unter der folgenden Adresse verfügbar:
http://environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol006.htm
Die Sektor-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie die lokalen Orientierungsschemata können auf dem Geoportal von Wallonien(http://geoportail.wallonie.be) eingesehen werden.
Als Beispiel :
Mein Herkunftsort ist eine Tankstelle, die sich in der Nähe der Stadt befindet. in der Zone „Ländliche Siedlung“ im Sektorplan. Das Wohngebiet im Bebauungsplan führt zu einer Nutzung vom Typ III (Anhang II des Bodendekrets), während die tatsächliche Nutzung des Grundstücks als Tankstelle zu einer Nutzung vom Typ V (Anhang III des Bodendekrets) führt. Da für den ursprünglichen Standort der weniger empfindliche Nutzungstyp vorherrscht, muss ich für meinen ursprünglichen Standort eine Nutzung des Typs V „Industrie“ in Betracht ziehen.