Was soll ich tun? 

Alle Bauarbeiten, bei denen Boden bewegt wird, unabhängig davon, ob dieser in die Baustelle hinein oder aus ihr heraus bewegt wird. Die Entsorgung von Erde aus der Verarbeitung oder dem Waschen von Gemüse (Rübenerde, …), Ackerland, Technosol und Neosol sind ebenfalls von der Rückverfolgbarkeit betroffen.
 
Abhängig von bestimmten Kriterien wie Volumen, Art der Nutzung, Verdachtsmomenten, administrativem Kontext der Baustelle usw. kann es notwendig sein, Untersuchungen und/oder administrative Schritte im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit des Bodens durchzuführen oder nicht.