Was ist der Mindestinhalt der Meldung einer Erdbewegung/eines Erdtransports an die ASBL Walterre?
Die Erdbewegung wird vorab der Behörde oder der Überwachungsstelle, falls es sich um eine Konzession handelt, elektronisch gemeldet.
Diese Erdbewegungsmeldung enthält:
- die zur Identifizierung der Herkunft und der Zielorte der Bodenmaterialien nötigen Informationen;
- die Identität des Inhabers eines dinglichen Rechts am Empfängerstandort
- die Identifizierungsdaten der Transporteure und Verwerter
- die geplanten Termine, an denen der Transport stattfinden wird
- die Referenznummer des Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit, wenn dieses erforderlich ist
- die Zulassungsnummer der Anlage, wenn die Erde für eine zugelassene Anlage bestimmt ist.