Wie gehe ich im Falle eines Einspruchs gegen die Entscheidung eines Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit, eines Erdtransportdokuments oder eines Dokuments über Neugruppierung von Bodenmaterialien vor?
Der Einspruch ist an folgende Anschrift zu richten:
Abteilung Boden und Abfälle (Département du Sol et des Déchets) – DSD
Zu Händen des Generalinspektors
Avenue Prince de Liège 15
B – 5100 Namur (Jambes)
Die zu befolgenden Verfahren sind in den folgenden Artikeln definiert:
- 10§2: Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit;
- 17§3: Erdtransportdokumente;
- 18§4: Dokumente über Neugruppierung von Bodenmaterialien.