Gesetzgebung
Dekret Boden
Erlass vom1. März 2018 über die Verwaltung und Sanierung von Böden
- AGW TERRES: Erlass der wallonischen Regierung vom 5 . Juli 2018 über die Verwaltung und die Rückverfolgbarkeit von Land und zur Änderung verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich (geändert durch AGW vom 17. Juni 2021).
- AGW SOL: Erlass der wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2018 über die Verwaltung und Sanierung von Böden
- AGW NORMEN: Erlass der wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2018 zur Ersetzung von Anhang 1 des Dekrets vom 1. März 2018 über die Verwaltung und Sanierung von Böden.
- Informationsrundschreiben Nr. 1 an die technischen Beamten und beauftragten Beamten sowie die Gemeinden zur Umsetzung von Artikel 51 des AGW vom 05. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen und zur Änderung verschiedener Vorschriften in diesem Bereich.
- Informationsrundschreiben Nr. 2 an die technischen Beamten und beauftragten Beamten sowie die Gemeinden – AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen und zur Änderung verschiedener Vorschriften in diesem Bereich.
- Informationsrundschreiben Nr. 3 über das Gebiet, das von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen ist
- Informationsrundschreiben Nr. 4 über Sammelanlagen, die gemäß ihrer Genehmigung Boden aufnehmen können, der unter Abfallcode 170504 aufgeführt ist
- Informationsrundschreiben Nr. 5 über die teilweise Umsetzung von Art. 14, Absatz 2 bezüglich der Nutzung von Land, das von Fondskonzentrationen betroffen ist
- Informationsrundschreiben an die Bodengutachter und Bauherren zur Anwendung von Artikel 6, Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Böden und Punkt 4.3 „Sonderfälle: frühere Ergebnisse“ des Referenzleitfadens zur Bodenverwaltung (GRGT), der vom Umweltminister am 29. Mai 2019 erstellt wurde.
Dekret Abfall
Dekret vom 9. März 2023 über Abfall, Stoffkreisläufe und öffentliche Sauberkeit
- Erlass der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 über die Verwertung bestimmter Abfälle
- Erlass der wallonischen Regierung vom 13. November 2003 über die Registrierung von Sammlern [, Maklern, Händlern] und Transporteuren von anderen als gefährlichen Abfällen
Dekret Erlaubnis
Dekret vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen
- AGW RUBRIKEN: Erlass der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, sowie der Liste der klassifizierten Anlagen und Aktivitäten oder der Anlagen und Aktivitäten, die eine Gefahr für den Boden darstellen und Anhang 1
- AGW ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Erlass der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für den Betrieb von Einrichtungen, die unter das Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung fallen.
- AGW VERFAHREN: Erlass der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über das Verfahren und verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung