Wenn Ihr Grundstück in der Datenbank zum Zustand der Böden (Banque de Données de l’Etat des Sols (BDES)- http://bdes.wallonie.be – nachstehend DZB) in Lavendelblau oder Pfirsichfarbe dargestellt ist, dann wird es als verdächtig angesehen. Weiterführende Informationen über die DZB finden Sie auf der Webseite der Abteilung Boden und Abfälle der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt des Öffentlichen Dienstes Walloniens (https://dps.environnement.wallonie.be/bdes.html#3)

Vor Beginn jeglicher Aushubarbeiten ist daher die DZB zu Rate zu ziehen.

Bei Bodenmaterialien, die von einer in Pfirsichfarbe dargestellten Parzelle stammen, ist zu überprüfen, ob ein Bodenprüfzertifikat ausgestellt wurde, und es ist dieses einzusehen, um festzustellen, ob der Standort gemäß den Kriterien des Erlasses der wallonischen Regierung verdächtig oder unverdächtig ist. Gemäß diesem Erlass “ gelten die Parzellen als nicht verdächtig, für die ein Boden- oder ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit ausgestellt wurde, in dem für die in Betracht gezogene(n) Verwendungsart(en) keine Restverschmutzung verzeichnet wird, vorausgesetzt:

1. Es ist nach Ausstellung des Zertifikats keine Bodenverschmutzung aufgetreten;

2. Es wurde während mehr als fünf Jahren nach Ausstellung des Zertifikats keine Tätigkeit ausgeübt, von der ein Risiko für den Boden ausgeht;

3. Alle Verschmutzungen wurden untersucht;“

Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer Sondergenehmigung der Orientierungsstudie bei der D.A.S. eine Parzelle oder eine Gruppe von Katasterparzellen den verdächtigen Charakter dieser Zellen nicht aufhebt. Wenn der Antrag auf eine Sondergenehmigung jedoch von einem Antrag auf Berichtigung seitens der DZB begleitet wird (pfirsichfarbene Parzelle im Vergleich zu weißer Parzelle) und diese Berichtigung von der zuständigen Behörde genehmigt wird, so wird der verdächtige Charakter aufgehoben.

Darüber hinaus werden abgesehen von der Einstufung innerhalb der DZB Parzellen, auf denen Anzeichen von Verschmutzungen (Farbe, Geruch, Asbest, …) beobachtet werden oder dem Experten oder einem Berechtigten mitgeteilt werden, de facto als verdächtig betrachtet.

Eine Liste der Aktivitäten, die ein Risiko für den Boden darstellen, findet sich in Anhang I des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten oder der Anlagen und Tätigkeiten, die ein Risiko für den Boden darstellen. Diese Liste ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:

http://environnement.wallonie.be/legis/pe/pe006bisannexe1.htm