Eine Bodenbeschaffenheitsprüfung ist vor dem Transport von Bodenmaterialien an einen Empfängerort erforderlich, wenn:

  • Die Bodenmaterialien den Code 10 aufweisen;
  • Die Bodenmaterialien nach der Behandlung einen Code 19 oder 99 aufweisen;
  • Die Bodenmaterialien aus einer Neugruppierung mit Chargen von maximal 500 m³ von weniger als 10 m³ stammen, die nicht über eine Meldung einer Erdbewegung verfolgt wurden.

 

Eine Bodenbeschaffenheitsprüfung kann ausgeführt werden, wenn:

  • Die Bodenmaterialien einen Code 2X aufweisen (der ohne Analyse zugeordnet wird) und die Charge keiner Neugruppierung unterliegt.

 

Eine Bodenbeschaffenheitsprüfung kann nicht ausgeführt werden, wenn:

  • Bereits ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit für die Bodenmaterialien ausgestellt wurde;
  • Die Bodenmaterialien einer gemeldeten Neugruppierung unterzogen wurden;