Wenn eine Bodenbeschaffenheitsprüfung zur Charakterisierung einer öffentlichen Straße durchgeführt wird, wird der Verwalter dieser Straße im Hinblick auf die am Projekt beteiligten Akteure mit dem Eigentümer gleichgestellt.

Demnach ist der anzugebende Eigentümer:

  • Die Gemeindeverwaltung, wenn der Verwalter die Gemeinde ist
  • Die zuständige Abteilung Mobilitätsinfrastruktur des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (SPW-MI), wenn der Verwalter der SPW-MI ist
  • Die Abteilung Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (SPW-ARNE), wenn es sich um eine Forststraße handelt, deren Verwalter der SPW-ARNE ist
  • INFRABEL im Fall einer Bahnstrecke