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Autorisierte Installation, was muss ich tun?

Eine genehmigte Anlage ist eine Anlage zur vorübergehenden Lagerung, Sortierung, Vorbehandlung und/oder Behandlung von Böden, die gemäß ihrer Umwelt- oder Einzelgenehmigung genehmigt ist. Mit anderen Worten, eine genehmigte Anlage kann als Vermittler zwischen dem Abtransport des Bodens von der Baustelle und der Verwertung an einem Empfängerstandort angesehen werden.

Um eine autorisierte Einrichtung auf der Walterre-Plattform zu registrieren, müssen Sie zunächst Ihr Unternehmen registrieren.

Wenn Sie einen Zugang zur Walterre-Plattform erhalten möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und klicken Sie am Ende auf „Senden“. Mehrere Personen, die für das Unternehmen arbeiten, können ebenfalls einen persönlichen Zugang erhalten. Geben Sie dazu ihren Namen, Vornamen und ihre E-Mail-Adresse in das Formular ein. Wir werden dann die Informationen erhalten und Ihr Konto innerhalb von 24 Stunden einrichten.

Sie werden dann eine E-Mail erhalten, die Ihnen den Zugang zur Plattform ermöglicht und Sie auffordert, Ihr persönliches Passwort zu wählen. Achtung, diese E-Mail kann sich in unerwünschten E-Mails befinden!

Sobald das Unternehmen registriert ist, können Sie eine oder mehrere Einrichtungen angeben, die als genehmigte Anlagen gelten.
Füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus und klicken Sie am Ende auf „Senden“. Wie bei den Unternehmen wird die Einrichtung innerhalb von 24 Stunden erstellt, Sie erhalten jedoch keine Bestätigung per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass temporäre Lagerstätten, die mit einer bestimmten Baustelle verbunden sind, nicht als IA in der Walterre-Plattform registriert werden müssen.

Infografiken

Das Eingangsregister für genehmigte Anlagen und Empfängerstandorte ist ein wichtiges Dokument, das Informationen enthält, die von den Betreibern genehmigter Anlagen und Empfängerstandorte aufbewahrt werden müssen. Diese Dokumente und Informationen sind notwendig, um die Rückverfolgbarkeit des Bodens zu gewährleisten und die geltenden Vorschriften für das Management und die Behandlung von ausgehobenem Boden zu erfüllen.

Dieses Register muss mindestens die folgenden Elemente enthalten:

  1. Die einmalige Nummer der Rechnung ;
  2. Der Abfallcode (EURAL);
  3. Datum und Uhrzeit der Lieferung der ausgehobenen Erde ;
  4. Falls zutreffend, die Nummer des Transportdokuments für ausgehobenes Erdreich ;
  5. Die Adresse des Herkunftsortes des ausgehobenen Bodens ;
  6. Der Walterre-Code, der das Land charakterisiert , wenn es ein Transportdokument gibt;
  7. Der Transporteur der ausgehobenen Erde einschließlich des Nummernschildes des Fahrzeugs;
  8. Die empfangene Masse
  9. Die Nummer der Sendung innerhalb der genehmigten Anlage und die Nummer der Sendung des Transportdokuments;

Die Annahmebenachrichtigung (NR) ermöglicht den Abschluss eines Transportdokuments. Der Betreiber einer Sammelstelle muss für jede Charge eines Transportdokuments die tatsächlich empfangene Menge anhand der Daten in seinem Eingangsregister melden.

Dieses Verfahren muss befolgt werden, um die Rückverfolgbarkeit von ausgehobenem Boden abzuschließen, indem der VZW Walterre über die ordnungsgemäße Annahme, die Ablehnung oder das angenommene Volumen/Masse des Bodens informiert wird..

Die Empfangsbestätigung muss innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum der letzten Lkw-Ladung erfolgen.

Die Empfangsbestätigung muss auch bei einer Änderung des Verwendungszwecks erstellt werden. In diesem Fall ist es notwendig, eine neue NMT zu erstellen und die alte mit einem Volumen von 0 m³ zu empfangen.

Ein praktischer Leitfaden steht auf unserer Website zur Verfügung, um Ihnen bei der Durchführung dieses Verfahrens zu helfen.

Das Rundschreiben Nr. 4 der AGW Land ist eine wichtige Informationsquelle für die Betreiber von Sammelanlagen, die ausgehobenen Boden annehmen können. Es enthält Informationen über das Management und die Rückverfolgbarkeit von Erdaushub in den genehmigten Anlagen.

Benachrichtigung über die Zusammenlegung von Land : Die Landwirte müssen die Zusammenlegung von Land melden.
✔ Land, das einer Qualitätskontrolle unterzogen wurde, kann zusammengefasst werden, aber die neu gebildete Partie wird mit der am wenigsten empfindlichen Nutzungsart der zusammengefassten Partien kompatibel sein und eine erneute Analyse wird nicht erlaubt.
✔ Boden, der in Anlagen mit einer Genehmigung für Code 2X eingebracht wird und keiner Qualitätskontrolle unterzogen wurde, kann untereinander zusammengefasst werden. Wenn die zusammengefasste Charge Boden mit unterschiedlichen Verwendungszwecken enthält, wird die neu zusammengestellte Charge mit dem am wenigsten empfindlichen Verwendungszweck der zusammengefassten Chargen kompatibel sein und es wird keine Analyse erlaubt.
✔ Mengen, für die weder Qualitätskontrolle noch Rückverfolgbarkeit erforderlich sind (Volumen < 20 m³ von einem unverdächtigen Standort oder Boden aus der Absiebung von Inertmaterial), können in einer genehmigten Anlage gesammelt werden. Im Falle einer Zusammenführung werden diese kleinen Mengen in Chargen von MAXIMAL 500 m³ zusammengefasst und einer Qualitätskontrolle unterzogen, wie im Rundschreiben über Boden Nr. 4 vorgesehen.

Es ist verboten:
✖ Die Zusammenlegung von Losen mit TQCC und ohne TQCC (Code Walterre 1X und 2X) ;
✖ Lose, die TQCC-pflichtig sind, mit anderen Losen zu gruppieren (Code Walterre 10 mit anderen Losen jeglicher Art) ;
✖ Zusammenführung von Chargen, die nicht der Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit unterliegen (<20 m³) mit anderen Chargen mit Code Walterre 1X und 2X.

Das Rundschreiben Nr. 4 ist über den folgenden Link verfügbar Link

Eine Präsentation, die dieses Rundschreiben erläutert, ist ebenfalls verfügbar über diesen Link

Die Walterre Plattform sammelt alle Dokumente, die mit der Rückverfolgbarkeit von Land zu tun haben, einschließlich der verschiedenen offiziellen Akzeptanzdokumente, die online zum Download zur Verfügung stehen.

Um eine Partie Erde zu charakterisieren, kann die lizenzierte Einrichtung selbst den Bodenqualitätsbericht erstellen, aber der Probennehmer muss unabhängig und registriert sein.

Eine Landqualitätsbericht (TQR) führt innerhalb von 15 Tagen nach Eingang bei der VoG Walterre zur Ausstellung eines Zertifikat über die Kontrolle der Qualität der Böden (CCQT).

Jedes QCT-Zertifikat trägt eine eindeutige Referenznummer (im Format: WTXXXXXXX) und bescheinigt, dass die Böden gemäß den geltenden Vorschriften analysiert wurden. Nach Erhalt des TQC kann die Charge auf einer Empfängeranlage verwertet werden.

Ein Muster für die Erstellung eines TQR sowie eine Excel-Tabelle finden Sie auf unserer Website.

Artikel 27 des AGW Land erlaubt eine erneute Analyse von Land, für das bereits ein TQCC erteilt wurde. Artikel 27 ist die einzige Methode der Gegenanalyse (außer bei nicht normgerechten Ergebnissen), die in genehmigten Anlagen zulässig ist , wie in Punkt 4.3 des TGMG beschrieben.

In diesem Fall dürfen die Probennehmer und Labors , die an der ersten Charakterisierung der Sendungen beteiligt waren, nicht für die neue Charakterisierung herangezogen werden.

Der Auftraggeber des Projekts muss informiert werden , wenn die Ergebnisse seines TQR in Frage gestellt werden. Der TQR muss einen Nachweis enthalten, z.B. eine E-Mail, dass der Auftraggeber informiert wurde, dass ein bestimmtes Los eines TQR seine Qualität in Frage stellt, sowie die Ergebnisse der Gegenanalyse (z.B. Änderung von Code 13 auf 15). 

Wenn der VZW Walterre aufgrund des Qualitätsberichts, der verschiedenen Transportdokumente und der Empfangsbestätigungen zu dem Schluss kommt, dass der selektive Aushub nicht eingehalten werden konnte und dass eine Vermischung der verschiedenen Partien mehr als wahrscheinlich ist, wird die erneute Analyse gemäß Artikel 27 verweigert. Die genehmigte Anlage oder der Unternehmer, der diese Entscheidung anfechtet, muss die Einhaltung des PTRI garantieren (Fotos, Baustellenbesuch, …).  

Für die Entsorgung von Erde aus einer genehmigten Anlage durch einen Park- und Gartenbauunternehmer in kleinen Mengen wird keine TMN für die Entsorgung der Erde verlangt. Es ist jedoch erforderlich, dass die genehmigte Anlage alle abgefahrenen Mengen aufzeichnet. Dieses Register muss an Walterre gesendet werden, wenn der Stapel erschöpft ist. Damit die Informationen auf der Plattform auf dem neuesten Stand sind.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen der Popularisierung eines Gesetzestextes und ersetzen nicht den Inhalt des AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen.