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Bauherr, was muss ich tun?

Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die als Bauträger die Arbeiten initiiert, ausführt oder ausführen lässt.

Er ist für die Qualitätskontrolle des Bodens verantwortlich. Wenn der Boden einer Kontrolle bedarf, muss der Bauherr ein Qualitätskontrollzertifikat für Boden (CCQT) beantragen. Um dieses Zertifikat zu erhalten, beauftragt der Bauherr einen in der Region Wallonien zugelassenen Bodengutachter damit, den zu entsorgenden Boden zu charakterisieren und die zu analysierenden Proben an ein zugelassenes Labor zu senden. Er wird dann einen Bodenqualitätsbericht (TQR ) erstellen und diesen auf der WALTERRE-Plattform einreichen. Wenn der TQR vollständig und konform ist, wird die VZW Walterre das TQR-Zertifikat ausstellen .

Die Ausschreibung und die Leistungsbeschreibung für die Arbeiten müssen eine oder mehrere Positionen enthalten, die sich auf das Management der zu entsorgenden oder anzunehmenden Böden beziehen (Art.27. §1 AGW Land ). Der TQCC muss auch der Leistungsbeschreibung oder der Angebotsanfrage beigefügt werden.

Artikel 25 AGW Boden stellt klar, dass die Entscheidung über die Durchführung und die Verantwortung für die Qualitätskontrolle des Bodens (1) am Ursprungsort oder in der genehmigten Anlage sowie für den Erhalt des TQCC und die Übernahme der damit verbundenen Kosten (2) dem Projektträger obliegt. Dies gilt auch, wenn die Charge zur Analyse vom Ursprungsort abtransportiert wird.

Der Unternehmer hat die Rolle, die Schritte in Bezug auf das Transportdokument zu unternehmen. Transportdokument. Il encodera une Benachrichtigung über Landbewegungen in der WALTERRE-Plattform.

Vor der Durchführung eines Bauvorhabens, das einen Aushub mit anschließender Wiederverwendung auf der Baustelle und/oder die Entsorgung von Boden erfordert, muss der Bauherr oder Projektentwickler sich über die Notwendigkeit einer Qualitätskontrolle des zu entsorgenden Bodens informieren und diese gegebenenfalls durchführen lassen. 


Hierfür wird zunächst festgestellt, ob die Baustelle als verdächtig ist oder nicht. in den BDES

Wenn sich der Herkunftsort in einer Region befindet, in der die meisten Menschen leben, können Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Ort machen: 

Pfirsich- oder Lavendelzone TQCC: Für ist ein beliebiges Volumen zu beantragen, es sei denn, es wurde ein TQCC ausgestellt, das die Verdächtigkeit des Standortes ausschließt. 
Schraffierte Zone : TQCC muss beantragt werden, wenn mehr als 400 m³ Land entfernt werden.

Unterhalb dieser Seite finden Sie ein Flussdiagramm, das dem Bauherrn hilft, zu wissen, ob eine Qualitätskontrolle auf der Baustelle erforderlich ist.

Die Qualitätskontrolle der Böden kann unter  durchgeführt werden:

    • Vor dem Aushub von Boden auf der Baustelle (vorhandener Boden) ;
    • In Haufen, wenn das Erdreich ausgehoben wird, aber auf der Baustelle verbleibt (Erdhaufen) ;
    • Auf einer Sammelstelle (genehmigte Anlage). Die Böden werden dort ohne Kenntnis ihrer Qualität entsorgt und vor ihrer Verwertung analysiert.
  • Wenn keine Qualitätskontrolle erforderlich ist und die Böden vor Ort wiederverwendet werden oder nicht zurückverfolgt werden müssen, gibt es keine Schritte gegenüber Walterre.
  • Wenn die Qualitätskontrolle nicht erforderlich ist, das Land aber nachverfolgt werden muss, ist der Auftraggeber nicht mehr verpflichtet und der Unternehmer muss ein Transportdokument bei Walterre beantragen.

Der Abtransport des Bodens muss durch einen Transporteur erfolgen, der als “ Transporteur von anderen als gefährlichen Abfällen “ registriert ist. Die offizielle Liste der bei der Wallonischen Region registrierten Transportunternehmen ist auf der Website des SPW verfügbar.

Sobald der Landqualitätsbericht (TQR)auf der Plattform eingereicht wurde, hat die VoG Walterre 15 Tage Zeit, um eine Antwort zu geben. Wenn der TQR vollständig ist und den Anforderungen entspricht, gewährt der VoG Walterre den Zuschuss.  Land Quality Control Certificate (TQCC). Celui-ci sera alors disponible sur la plateforme. Si le  Bodenqualitätsbericht (TQR) nicht übereinstimmt, wird eine Ergänzung an den Bodengutachter geschickt, um den TQR zu korrigieren.

Die Plattform Walterre sammelt alle Dokumente zur Rückverfolgbarkeit von Land, einschließlich der verschiedenen offiziellen Akzeptanzdokumente, die online zum Download zur Verfügung stehen.

Jeder Qualitätskontrollzertifikat für Boden   hat eine eindeutige Referenznummer ( : WTXXXXXXX) und muss an den Unternehmer weitergeleitet werden, der für die Aushubarbeiten und die Entsorgung des Bodens verantwortlich ist. Diese Referenznummer ist für die Rückverfolgbarkeit des Bodens und für den Erhalt desTransportdokuments  unerlässlich.

Der Bauherr/Bauträger muss ebenfalls auf der Plattform registriert sein, um die Dokumente zur Rückverfolgbarkeit des Bodens einsehen zu können (Privatpersonen sind nicht verpflichtet, sich zu registrieren). Die Registrierung erfolgt über das Allgemeines Formular.

Anträge, die in der Walterre-Plattform eingegeben werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr, deren Höhe von der Menge des umzusiedelnden Landes abhängt.

Artikel 11. §1 AGW Land legt fest, dass die Bearbeitungsgebühr vor der Erteilung einer Entscheidung über das Qualitätskontrollzertifikat für Land erhoben wird. Auf der Registerkarte „Fakturierung“ steht ein Berechnungswerkzeug zur Verfügung, das Ihnen bei der Schätzung dieses Betrags hilft.

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen dienen der Popularisierung eines Gesetzestextes und ersetzen nicht den Inhalt des AGW vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Flächen.