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Es ist offiziell, dass das AGW Ausgebaggertes Land am 1. Mai 2020 in Kraft tritt!

Wir warten noch auf die Details, die wir von der Verwaltung erhalten werden, bevor wir Ihnen diese mitteilen.

Eine der Anpassungen ist die folgende: Bisher verlangte die AGW Boden eine Qualitätskontrolle des Bodens am Ursprungsort vor der Abfuhr des Bodens. Bis zum 31. Oktober 2020 haben Bauherren die Möglichkeit, den Boden zu einer genehmigten Anlage (Zwischenlager, Sortier- und Sammelstelle oder Behandlungsanlage für verunreinigten Boden) zu bringen, ohne vorher eine Qualitätskontrolle durchzuführen. Der Abtransport in die genehmigte Anlage unterliegt jedoch der Rückverfolgbarkeit. Sobald der Boden in der genehmigten Anlage ist, wird ein Qualitätsbericht für den Boden erstellt.

 
 
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