Eine genehmigte Anlage ist eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung, Sortierung, Vorbehandlung und/oder Behandlung von Böden, die gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien oder der entsprechenden Gesetzgebung einer anderen Region oder eines anderen Landes genehmigt wurde.

Liste der Zentren, die für die Sammlung, das Sortieren, die Vorbehandlung, die Beseitigung oder die Verwertung ungefährlicher Abfälle zugelassen sind, mit Ausnahme von Zentren für das Sortieren von Inertabfällen und Kompostierung (nur Zentren mit Abfallcode 170504 berücksichtigen)

 

Liste der Zentren, die für das Sortieren/Recycling von inerten Bau- und Abbruchabfällen zugelassen sind