Der VoG Walterre verfügt über eine Frist von 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung, wenn das Land zu einer genehmigten Anlage oder einem TEC transportiert wird, und über eine Frist von 48 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung, wenn das Land zu einem Empfängerstandort transportiert wird. Nach Ablauf dieser Frist muss die ASBL Walterre ihre Entscheidung über die Erteilung des Transportdokuments mitgeteilt haben. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, wird der Fälligkeitstag auf den nächsten Tag verschoben.

  • Wenn die Mitteilung unvollständig ist oder nicht den geltenden Bestimmungen entspricht, weist Walterre die Mitteilung zurück. Die Gründe für die Ablehnung oder die Unvollständigkeit werden in der Entscheidung angegeben. Dem Antragsteller wird die Möglichkeit eingeräumt, eine konforme Version des Berichts einzureichen;
  • Wenn die Benachrichtigung vollständig und konform ist, stellt Walterre das Transportdokument aus, das die Kompatibilität der Verwendungszwecke zwischen dem Ursprung und dem Bestimmungsort bestätigt.

Wenn innerhalb der Frist keine Entscheidung getroffen wird, kann der Antragsteller eine elektronische Erinnerung einreichen. Wenn der Antragsteller nach Ablauf einer weiteren Frist keine Entscheidung erhalten hat, wird das Dokument als abgelehnt betrachtet. In diesem Fall wird die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.