Der Empfängerstandort ist das Gelände, auf dem die Böden transportiert und verwertet werden sollen. Dies ist der Endbestimmungsort. Das Bodendekret definiert 5 Nutzungstypen, von sensibel bis weniger sensibel:
Typ I: Naturbelassen ;
Typ II: Landwirtschaftlich ;
Typ III: Wohngebiet ;
Typ IV: Erholung oder kommerziell ;
Typ V: Industriell.
Die Art der Nutzung eines Empfängerstandortes wird wie folgt bestimmt:
- Durch die rechtliche Lage des Standorts, den Sektorplan, den Flächennutzungsplan oder das lokale Orientierungsschema gemäß Anhang 2 des Bodendekrets;
- Durch die Art der aktuellen Nutzung im Hinblick auf die tatsächliche Situation gemäß Anhang 3 der Bodenverordnung ;
- Durch natürliche Nutzung (I) wenn der Standort in einem Naturschutzgebiet oder Natura2000-Gebiet liegt. Durch landwirtschaftliche Nutzung (II) wenn sich der Standort in einer Schutzzone für die Entnahme von Grundwasser befindet ;
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Rechtslage gemäß 1. und der Art der Nutzung gemäß 2. durch die empfindlichste (niedrigste) Nutzung.
- Typ V für Straßen und Eisenbahnstrecken
Die Art der Rechtsnutzung, die in Abhängigkeit von der Zuordnung im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen ist, wird in Anlage 2 des Bodendekrets angegeben. Die Art der zu berücksichtigenden De-facto-Nutzung wird in Anlage 3 des Bodendekrets angegeben. Der Bodenerlass und seine Anhänge sind unter folgender Adresse abrufbar: http: //environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol006.htm
Die Sektor-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie die lokalen Orientierungsschemata können auf dem Geoportal der Wallonie eingesehen werden https://geoportail.wallonie.be/walonmap#BBOX=76767.73213472594,319854.1558075733,46544.61567867126,163424.5369385138#SHARE=C726220F039050FCE053D0AFA49DCAA6).
Als Beispiel :
Mein Empfängerstandort ist ein Hotel, das im Sektorplan in einem „Waldgebiet“ liegt. Das Waldgebiet im Sektorplan führt zu einer Nutzungsart des Typs I (Anhang II des Bodendekrets), während die tatsächliche Nutzung des Grundstücks als Hotel zu einer Nutzung des Typs IV (Anhang III des Bodendekrets) führt. Da dies der empfindlichste Nutzungstyp ist, der für den Empfängerstandort vorherrscht, muss ich für meinen Empfängerstandort eine Nutzung des Typs I „Natur“ in Betracht ziehen.