Was sind die Bedingungen für die Verwertung, wenn Asbestfasern in dem auszuhebenden Boden vorhanden sind?
Der Gehalt an Asbestfasern im Boden muss unter den folgenden Schwellenwerten liegen:
Parameter | Grenzwert für die Zuweisung I, II, III und IV (mg/kg Trockensubstanz) | Zuweisungsgrenzwert V (mg/kg Trockenmasse) |
Asbestfasergehalt1 | 100 | 500 |
1 Der Asbestgehalt (T) wird nach der Formel T = Tc + 10Tl berechnet, wobei :
- Tc ist der Gehalt an Asbestfasern, die an einen inerten und nicht bröckelnden Träger gebunden sind, wie z.B. Asbestzement ;
- Tl ist der Gehalt an Asbestfasern, die nicht an eine inerte, nicht bröckelnde Unterlage gebunden sind.
Die Maßnahmen, die in Bezug auf die erhaltenen Analyseergebnisse zu ergreifen sind, werden in der GRGT unter „Punkt 4.4: Asbest“ und Frage 30 dieser FAQ angegeben.