Pflanzenproduktionsland kann auf zwei verschiedene Arten genutzt werden.

  1. Auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, sofern die Qualitätskontrolle gemäß den Registrierungsentscheidungen erfolgt, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgestellt wurden, unbeschadet eventueller Bestimmungen, die in der Registrierung enthalten sind.
  2. Wenn der Boden nicht auf einer landwirtschaftlichen Fläche verwertet wird, muss er vor der Verbringung einer Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit gemäß dem AGW vom 05.07.2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Boden unterzogen werden. Daher sind ein TQCC zur Qualifizierung der Flächen und ein Transportdokument erforderlich.