Können die Analyseergebnisse aus einer orientierenden Studie, einer Charakterisierungsstudie oder einer kombinierten Studie im Sinne des Bodendekrets verwendet werden, wenn keine Proben aus dem ausgehobenen Bereich entnommen wurden?
AGW bezieht sich auf Analyseergebnisse, die nach der Untersuchung von Aufschüttungen im Rahmen einer orientierenden Studie, einer Charakterisierungsstudie oder einer genehmigten kombinierten Studie erhalten wurden. Es obliegt daher dem Sachverständigen zu begründen, ob die Ergebnisse für den ausgehobenen Bereich repräsentativ sind.
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4.4 des GRGT.