Für welche Erdbewegungen muss ich ein Verfahren zur "Bodenbeschaffenheitsprüfung", aber kein Rückverfolgbarkeitsverfahren durchführen?
Keine.
Für alle Erdbewegungen, die einer Beschaffenheitsprüfung unterliegen, muss auch zwingend ein Rückverfolgbarkeitsverfahren durchgeführt werden.