Im Rahmen eines Projekts, bei dem eine Neugruppierung mehrerer Parzellen erfolgt, von denen einige verdächtig und andere unverdächtig sind: Wenn die Aushubzone sich auf unverdächtigen Parzellen befindet, sollte ich dennoch erwägen, dass die Parzellen, die den Ursprungsort bilden, insgesamt als verdächtig einzustufen sind?
Nein, es muss die Parzelle berücksichtigt werden, auf der die Erdarbeiten ausgeführt werden.