Wenn kein Bodenbeschaffenheitszertifikat vorliegt, kann der Unternehmer, der für den Abtransport der Bodenmaterialien zuständig ist, den Transport nicht durchführen und muss den Bauträger darüber in Kenntnis setzen.
Unter Umständen können die Arbeiten auf der Baustelle erst dann fortgesetzt werden, wenn ein Bodenbeschaffenheitszertifikat vorliegt, was der Verantwortung des Bauträgers obliegt.
Walterre stellt kein Transportdokument aus, wenn das Volumen der Bodenmaterialien 400 m³ überschreitet.
Gemäß der Änderung des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit, die am 29. Oktober 2020 verfügt wurde, ist es bis zum 30. Juni 2021 möglich, Bodenmaterialien, die einer Bodenbeschaffenheitsprüfung unterzogen werden müssen, unter dem Code 10 (zu analysierende Bodenmaterialien) an eine zugelassene Einrichtung zu transportieren. In dieser zugelassenen Einrichtung muss erst eine Bodenbeschaffenheitsprüfung ausgeführt werden, bevor die Bodenmaterialien an einen Empfängerort weiter transportiert werden können.