Im Falle eines Transports von Bodenaushub ins Ausland (außerhalb Belgiens) oder aus dem Ausland, ist die vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der Behörden (Abteilung Boden und Abfall des Öffentlichen Dienstes der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt)) in Anwendung der europäischen Verordnung 1013/2006 (grenzüberschreitender Transport von Abfällen) vorgeschrieben
Es muss uns ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen (in diesem Fall Bodenmaterial) vom Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umwelt erteilt wurde. Ohne diese Genehmigung wird kein Beförderungsschein ausgestellt.