Seit Inkrafttreten des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit vom 1. Mai 2020, erhalten wir zahlreiche Anfragen bezüglich der Unterstützung bei der Eingabe einer Meldung einer Erdbewegung.

Um besser auf diese Nachfrage reagieren zu können, hat die ASBL Walterre beschlossen, einen Service einzurichten, um den Nutzern bei dieser neuen Gesetzgebung zu helfen.

Dieser Service namens „Helpdesk“ verfolgt die Aufgabe, die Nutzer bei allen Schritten der Eingabe ihrer Meldung einer Erdbewegung innerhalb der WALTERRE-Plattform zu unterstützen.

Bei Bedarf können Nutzer diesen „Helpdesk“ kontaktieren, um Schritt für Schritt durch die Plattform geführt zu werden.

Jedes Mitglied des Helpdesk wurde von der ASBL Walterre geschult, um die Verfahren optimal zu beherrschen, die mit der Rückverfolgbarkeit gemäß der Definition im Erlass der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit vom 5. Juli 2018 verbunden sind.

Die Kontaktdaten des Helpdesk sind auf unserer Internetseite unter dem Register Kontakt zu finden. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Helpdesk nicht Teil der ASBL Walterre sind und Ihnen keine Auskunft über den Fortschritt Ihrer Akten geben können.

Der „Helpdesk“-Service steht Ihnen jedoch nur für die Eingabe von Anträgen und für eventuelle Fragen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verfügung. Zum Fortschritt oder zur Richtigkeit eines Antrags kann er Ihnen keine Angaben machen.