Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn dies entscheidet darüber, auf welche Weise die Transportdokumente angefordert werden.
Nachfolgend erläutern wir den Unterschied zwischen den beiden Zielorten für den Transport von Bodenmaterialien:
Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung/Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder Behandlung von Bodenmaterial, das gemäß der geltenden Gesetzgebung in Wallonien zugelassen ist. Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.
Zur Anmeldung einer zugelassenen Einrichtung auf der Plattform, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen angemeldet haben.
Ein Empfängerort entspricht einem endgültigen Zielort für das Bodenmaterial, auf dessen Gelände dieses verwertet wird. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.
Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.
Als Hilfe für Sie beim Ausfüllen der Empfängerort-Erklärung:
Wenn das Ziel des Bodenmaterials ein Empfängerort ist, muss letzterer seine Referenz angeben.