Bodenchargen „derselben Beschaffenheit“ können entweder am Ursprungsort oder innerhalb einer zugelassenen Einrichtung neu gruppiert werden. Für jede der Bodenchargen, die neu gruppiert werden, ist ein von Walterre ausgestelltes Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit erforderlich.

Die „Bodenbeschaffenheit“ wird durch die sensibelste Verwendungsart bestimmt, für die eine Bodencharge verwendet werden kann.

Bodenchargen, für die kein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit erforderlich ist, können auch neu gruppiert werden, aber nur innerhalb von zugelassenen Einrichtungen.

Bodenchargen, die über ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit verfügen, können auf keinen Fall zusammen mit Bodenchargen gelagert werden, für die kein Zertifikat erforderlich ist.

Die Lagerungsbedingungen für die Bodenchargen sind in den von den Behörden ausgestellten Betriebsgenehmigungen festgelegt.

Bodenchargen, für die ein Beschaffenheitsprüfzertifikat ausgestellt wurde, können neu gruppiert werden, sofern sie für dieselbe Verwendungsart verwendet werden können.

Um weitere Informationen bezüglich der Neugruppierung von Erden in einer zugelassenen Einrichtung zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, das Informationsrundschreiben Nr. 4 über Neugruppierungsanlagen zu lesen, die gemäß ihrer Zulassung Erden mit dem Abfallschlüssel 170504 aufnehmen können.