Sind im Rahmen von Fischereiparzellen ohne Untersuchung erlangte Bodenprüfzertifikate gültig, um festzustellen, ob eine Fischereiparzelle unverdächtig ist?
Ja.
Ein Bodenprüfzertifikat, das angibt, dass keine Untersuchung durchgeführt wurde, genügt, um die Parzelle als unverdächtig einzustufen.