Pflanzenproduktionserde kann an einem Empfängerstandort mit landwirtschaftlicher Nutzungsart verwendet werden, sofern die Beschaffenheitsprüfung gemäß der Registrierungsbeschlüsse, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Aufwertung bestimmter Abfälle erteilt wurden, durchgeführt wird, unbeschadet der potenziellen Bestimmungen in der Registrierung.

Im Falle der Wiederverwendung dieser Erde auf einer Fläche mit einer anderen Nutzungsart muss diese vor der Entnahme einer Bodenbeschaffenheitsprüfung sowie einer Prüfung zur Rückverfolgbarkeit gemäß dem Erlass der wallonischen Regierung vom 05.07.2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit unterzogen werden.