Die Erdbewegung wird vorab der Behörde oder der Überwachungsstelle, falls es sich um eine Konzession handelt, elektronisch gemeldet.

Diese Erdbewegungsmeldung enthält:

  1. die zur Identifizierung der Herkunft und der Zielorte der Bodenmaterialien nötigen Informationen;
  2. die Identität des Inhabers eines dinglichen Rechts am Empfängerstandort
  3. die Identifizierungsdaten der Transporteure und Verwerter
  4. die geplanten Termine, an denen der Transport stattfinden wird
  5. die Referenznummer des Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit, wenn dieses erforderlich ist
  6. die Zulassungsnummer der Anlage, wenn die Erde für eine zugelassene Anlage bestimmt ist.