Die Meldung über die Neugruppierung enthält:

1. Informationen, die die Identifikation des Ursprungs der Bodenmaterialien ermöglichen;

2. Verweise auf das Prüfzertifikat Bodenbeschafftenheit, sofern erforderlich, oder wenn dies nicht erforderlich ist, Informationen, die die Definition der ursprünglichen Nutzungsart der Bodenmaterialien ermöglichen.