Der Asbestfasergehalt der Bodenmaterialien muss unter den folgenden Grenzwerten liegen:

Parameter Grenzwert Nutzung I, II, III und IV
(mg/kg Trockenstoff)
Grenzwert Nutzung V
(mg/kg Trockenstoff)
Asbestfasergehalt1 100 500

1 Der Asbestgehalt (T) wird nach der Formel T = Tc + 10Tl berechnet, wobei:

  • Tc der Gehalt an Asbestfasern ist, die an einen inerten und nicht brüchigen Träger gebunden sind, wie z. B. Asbestzement;
  • Tl der Gehalt an Asbestfasern ist, die nicht an einen inerten und nicht brüchigen Träger gebunden sind.

Die Maßnahmen, die angesichts der Ergebnisse der erhaltenen Analysen zu ergreifen sind, werden im GRGT – Leitfaden Bodenmanagement unter „Punkt 4.4: Asbest“ und in Frage 30 dieser FAQ angegeben.