Bodenchargen, für die ein Beschaffenheitsprüfzertifikat ausgestellt wurde, können neu gruppiert werden, sofern sie für dieselbe Verwendungsart verwendet werden können. Die Neugruppierung dieser Bodenchargen macht ein neues Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit erforderlich.

Wenn kein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit erforderlich ist, können die für dieselbe Verwendungsart verwendbaren Bodenchargen auch innerhalb einer zugelassenen Einrichtung neu gruppiert werden.

Die Neugruppierung der Bodenmaterialien muss vorab an die ASBL WALTERRE gemeldet werden.