Wenn Erde im Rahmen des Abtransports von Aushuberde infolge von Sanierungstätigkeiten oder -arbeiten im Sinne des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit an einen Empfängerstandort oder eine zugelassene Einrichtung abtransportiert wird (mit Ausnahme einer zugelassenen Einrichtung zur Behandlung verschmutzter Erden), ist für diese Erde dann eine Bodenbeschaffenheitsprüfung erforderlich?
Ja.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass Analyseergebnisse, die bei Untersuchungen des Auffüllungs- bzw. Aufschüttungsorts in einer Orientierungsstudie, einer Charakterisierungsstudie oder einer kombinierten Studie erlangt wurden, gültig für die Verwendung im Bodenbeschaffenheitsbericht sein können.