Die Erden- und Bodenprobenahme muss von einem registrierten „Probenehmer“ gemäß dem AGW, dem Erlass der wallonischen Regierung bezüglich Bodenmanagement und Sanierung vom 6. Dezember 2018 durchgeführt werden.

Die Probenentnehmer arbeiten nach den Vorgaben eines zugelassenen Ingenieurbüros.

Die Liste der zugelassenen Probenentnehmer ist unter folgender Adresse verfügbar:

https://sol.environnement.wallonie.be/home/sols/sols-pollues/liste-des-preleveurs-enregistres.html

 

Achtung: Im Artikel 53 des Erlasses der wallonischen Regierung über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung vom 6. Dezember 2018 sind Einschränkungen hinsichtlich der Tätigkeiten der Probenentnehmer festgelegt:

  • Der Probenentnehmer darf seine Aufgaben nicht ausführen, wenn er in gerader Linie bis zum dritten Grade […] mit dem Auftraggeber verwandt oder verschwägert ist;
  • der Probenentnehmer persönlich, oder über eine Mittelsperson, ein Aktionär, Mehrheitsaktionär oder aktiver Gesellschafter des Auftraggebers ist […];
  • der Probenentnehmer […] eine Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion beim Auftraggeber ausübt;
  • die Tätigkeiten des Probenentnehmers direkt oder indirekt, völlig oder teilweise, in welcher Form auch immer, vom Auftraggeber oder von der die Arbeiten ausführenden Person kontrolliert oder verwaltet werden.