Wie lange ist die Beantwortungsfrist der ASBL WALTERRE bei einer Meldung der Neugruppierung, die am Ursprungsort durchgeführt wurde?
Die Meldung der Neugruppierung führt innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang zu einem der folgenden Beschlüsse, der elektronisch übermittelt wird:
1. Ablehnung, wenn eine Meldung unvollständig ist oder nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Die Gründe für die Ablehnung oder für die Unvollständigkeit werden im Beschluss angegeben;
2. Ausstellung eines Dokuments über die Neugruppierung von Bodenmaterialien, falls die neuzugruppierenden Chargen bezüglich Ursprung und Nutzung nicht vereinbar sind, wenn kein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit erforderlich ist.