Die Meldung der Neugruppierung führt innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang zu einem der folgenden Beschlüsse, der elektronisch übermittelt wird:

1. Ablehnung, wenn eine Meldung unvollständig ist oder nicht den geltenden Vorschriften entspricht. Die Gründe für die Ablehnung oder für die Unvollständigkeit werden im Beschluss angegeben;

2. Ausstellung eines Dokuments über die Neugruppierung von Bodenmaterialien, falls die neuzugruppierenden Chargen bezüglich Ursprung und Nutzung nicht vereinbar sind, wenn kein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit erforderlich ist.