Die Meldung der Neugruppierung führt innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach ihrem Eingang zu einem der folgenden Beschlüsse, der elektronisch übermittelt wird:

  1. einer Ablehnung, wenn die Meldung unvollständig ist oder den anwendbaren Bestimmungen nicht entspricht. Die Gründe für die Ablehnung oder für die Unvollständigkeit werden im Beschluss angegeben;
  2. der Ausstellung eines Dokuments über die Neugruppierung der Bodenmaterialien, falls die neu zu gruppierenden Chargen aufgrund ihres Ursprungs und ihrer Verwendung kompatibel sind und ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit nicht erforderlich ist;
  3. der Ausstellung eines neuen Prüfzertifikats Bodenbeschaffenheit, falls den Prüfzertifikaten Bodenbeschaffenheit der neu zu gruppierenden Chargen zu entnehmen ist, dass die Erde auf einem Empfängergrundstück mit derselben Benutzungsart verwendet werden darf.