In den Fällen, in denen die Beschaffenheitsprüfung gemäß den Bestimmungen des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 über die Bewirtschaftung und Rückverfolgbarkeit von Erde durchgeführt wird, werden die Bearbeitungsgebühren auf der Grundlage der kumulierten Volumen des vorigen Quartals berechnet.

In den Fällen, in denen die Beschaffenheitsprüfung gemäß den Registrierungsbestimmungen zur Durchführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgeführt wird,