Wiederverwendung von Aushuberde an einem Ursprungsort, der im Sinne des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres) als "verdächtig" eingestuft wird
Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.
Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.