Im Falle der Wiederverwendung von Aushuberde an einem „verdächtigen“ Ursprungsort, müssen seitens Walterre ein Bericht über die Bodenbeschaffenheit und ein Beschaffenheitsprüfzertifikat des Bodens ausgestellt werden.

Da die Erde den Ursprungsort nicht verlässt, ist kein Dokument zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.