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Gesetzgebung

Dekrete

Verordnung vom 1. März 2018 über Bodenmanagement und -sanierung

  • AGW TERRES : Beschluss der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 über Erdmanagement und Rückverfolgbarkeit sowie Änderung verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich.
  • AGW SOL: Beschluss der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2018 über Bodenmanagement und -sanierung
  • AGW NORMES : Verordnung der wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2018 zur Ersetzung von Anhang 1 des Dekrets vom 1. März 2018 bzgl. Bodenmanagement und -sanierung.
  • Informationsrundschreiben Nr. 1 für technische und delegierte Regierungsbeamte und Kommunen zur Umsetzung von Artikel 51 des AGW vom 05. Juli 2018 über Erdmanagement und Rückverfolgbarkeit sowie zu Änderungen verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich
  • Informationsrundschreiben Nr. 2 für technische und delegierte Regierungsbeamte und Kommunen – AGW vom 05. Juli 2018 über Erdmanagement und Rückverfolgbarkeit sowie zu Änderungen verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich
  • Informationsrundschreiben Nr. 3 bezüglich der von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Gebiete
  • Informationsrundschreiben Nr. 4 bezüglich den Einrichtungen zur Neugruppierung, die gemäß ihrer Zulassung Erden mit dem Abfallcode 170504 aufnehmen dürfen.
  • Informationsrundschreiben für Bodenexperten und Projektmanager zur Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des wallonischen Regierungserlasses vom 5. Juli 2018 über die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Erde und Punkt 4.3 „Sonderfälle: Frühere Ergebnisse“ des vom Umweltminister am 29. Mai 2019 erstellten Referenzleitfaden für das Bodenmanagement (GRGT).

Dekret vom 27. Juni 1996 über Abfälle

Dekret vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen

  • Verordnung der wallonischen Regierung vom 4 Juli 2002 zur Annahme der Liste der Projekte, die einer Folgenabschätzung unterliegen, und der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten oder Anlagen oder Tätigkeiten, die eine Gefahr für den Boden darstellen, sowie ihres Anhang 1
  • Verordnung der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der allgemeinen Bedingungen für den Betrieb der unter die Verordnung vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen fallenden Betriebe
  • Verordnung der wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 über das Verfahren und verschiedene Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung vom 11. März 1999 über Umweltgenehmigungen