Skip to content

Empfängerorte und zugelassene Einrichtungen

Es gibt zwei Arten von Abnahmestellen für Bodenaushubmaterialien: zugelassene Einrichtungen und Empfängerorte

Zugelassene Einrichtungen (IA)

Eine zugelassene Einrichtung ist eine Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung-Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder die Behandlung von Bodenaushubmaterialien, die in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zugelassen wurde;

Anders gesagt kann eine zugelassene Einrichtung als Zwischenglied zwischen dem Transport des Bodenmaterials von der Baustelle und dessen Verwertung am Empfängerort betrachtet werden.

Wenn Sie eine zugelassene Einrichtung in der Nähe Ihrer Baustellen suchen, können die folgenden Links Ihnen helfen:

Wenn Sie ein solches Zentrum betreiben, füllen Sie bitte das Zusatzformular für zugelassene Einrichtungen aus, nachdem Sie das entsprechende Unternehmen registriert haben. Die Einrichtung wird dann auf der Walterre-Plattform verfügbar.

Achtung: Orte zur Zwischenlagerung, die mit einer konkreten Baustelle verbunden sind, sollten nicht als zugelassene Einrichtung auf der Walterre-Plattform eingetragen werden.

Empfängerorte

Ein Empfängerort entspricht dem endgültigen Ziel der Bodenmaterialen, dem Ort, an dem sie verwertet werden. Dabei kann es sich um einen zu verfüllenden Steinbruch handeln, um eine zu sanierende Mülldeponie, um eine zugelassene Verkippungsstelle oder auch um zu planierendes Gelände. Kurz gesagt, jedes Geländes, auf welche das Bodenmaterial mit dem Ziel der Verwertung verbracht wird.

Die Anmeldung eines Empfängerorts erfolgt über eine Empfängerort-Erklärung. Diese Erklärung muss Walterre direkt über die Plattform zugesendet werden.

Es sind mehrere Leitfäden und Videos verfügbar, die dem Akteur beim Ausfüllen dieser „Empfängerort-Erklärung“ helfen. Diese sind unter dem Register Support zu finden. Die benötigten Elemente dieser Erklärung sind:

  • Eine Kopie der Genehmigung für das Projekt für die Änderung der Bodenbeschaffenheit, falls erforderlich, welche die Vorderseite der Genehmigung, die Seite mit den Unterschriften (sowie die Registrierungsnummer bei der Abteilung für Genehmigungen und Lizenzen, die direkt vor den Unterschriften zu finden ist) und die Seite über die künftige Bodennutzung enthält;
  • Die Adresse, die Katasterparzelle und die Lambert-Koordinaten der zu verfüllenden Zone;
  • Ein Plan des Empfängergrundstücks zur Bestimmung der Lage der Verwertung der Bodenmaterialien am Empfängerort;
  • Ein Plan, der alle Informationen enthält, die gemäß Anhang 5 des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgung erforderlich sind. All dies ist unter dem folgenden Link zu finden.

Die unten stehende Karte zeigt die Aufteilung der Empfängerorte in Wallonien (die in die Veröffentlichung eingewilligt haben). Der Button  ermöglicht es, Empfängerorte nach der jeweiligen Nutzungsart zu filtern. Klicken Sie auf den Empfängerort, um die nötigen Daten zur Kontaktaufnahme mit dem Empfängerort zu erhalten.