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Glossar

Akronyme

NMT – Meldung einer Erdbewegung

Antrag auf Erhalt eines Transportdokuments, das notwendig für eine Erdbewegung zwischen einer Baustelle und einem Empfängerort oder einer zugelassenen Einrichtung ist.

DT – Transportdokument

Dokument, das von der ASBL Walterre ausgestellt wird, und den Ursprung sowie das Ziel der zu transportierenden Bodenmaterialien angibt und das in zweifacher Ausfertigung im Lkw mitgeführt werden muss.

RQT – Bericht über die Bodenbeschaffenheit

Bericht eines zugelassenen Bodenexperten, der Angaben zur Herkunft sowie zur Beschaffenheit der zu transportierenden Bodenmaterialien enthält, sowie die Ergebnisse der Analysen, die an diesen Materialien ausgeführt wurden;

CCQT – Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit

Von der ASBL Walterre ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Bodenmaterialien gemäß der geltenden Vorschriften eingestuft wurden.

DSR – Empfängerort-Erklärung

Antrag auf Eintragung eines Orts zur Verwertung von Bodenmaterialien auf der Walterre-Plattform

IA – Zugelassene Einrichtung

Einrichtung für die Zwischenlagerung, die Sortierung-Neugruppierung, die Vorbehandlung und/oder die Behandlung von Bodenaushubmaterialien, die in Übereinstimmung mit dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung, mit dem Abfalldekret oder mit jeglicher entsprechender Gesetzgebung einer anderen Region oder eines anderen Landes zugelassen wurde;

Definitionen

BDES:

Datenbank zum Zustand der Böden (DZB)

CWEA:

Wallonisches Kompendium der Probenentnahme- und Analysemethoden (WKPA)

Invasive gebietsfremde Pflanzenart:

Gebietsfremde Pflanzenart, deren Einbringung, Verbleiben oder Ausbreitung in der Natur eine Bedrohung für den Erhalt der biologischen Vielfalt oder die Funktion der Ökosysteme oder andere Aspekte des Umweltschutzes im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten darstellt;

Experte:

Experte für das Management verschmutzter Böden, der gemäß dem Bodendekret vom 1. März 2018 zugelassen wurde;

GRGT:

Referenzleitfaden für das Bodenmanagement;

Bauträger:

Natürliche Person oder Rechtsperson, die Tief- oder Hochbauarbeiten veranlasst, ausführt oder ausführen lässt;

Erdbewegungen:

Transport der Bodenmaterialien vom Ursprungsort, der Entstehungseinrichtung von Pflanzenproduktionserden oder der zugelassenen Einrichtung zu einem Empfängerort oder einer zugelassenen Einrichtung;

Straßenkörper:

Teil der Straße, der die Fahrbahn(en), Standstreifen und den Mitteilstreifen bzw. die Bankette umfasst. Die Breite des Straßenkörpers entspricht der Breite von dessen Grundriss, der im rechten Winkel zur Straßenachse gemessen wird. Abbildung B.2.b Detail des Straßenkörpers, Kapitel B Terminologie des Lastenhefts des Typs Qualiroutes (http://qc.spw.wallonie.be/fr/qualiroutes/doc/Qualiroutes/Chapitre%20B.pdf)

Probenentnehmer:

Natürliche Person, die im Rahmen einer Bodenbeschaffenheitsprüfung Bodenproben entnimmt; Diese Person muss beim SPW-ARNE (dem Öffentlichen Dienst der Wallonie – Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen und Umgebung) registriert werden, nachdem sie eine vom ISSEP organisierte Schulung absolviert hat. Die Liste der Probenentnehmer ist unter dem folgenden Link verfügbar;

Auffüllungs- bzw. Aufschüttungsmaterialien:

Bodenmaterialien oder feste Materialien, welche vom Menschen an einem Standort zum Einsatz gebracht werden und welche die Topografie verändern oder dazu bestimmt sind, andere Bodenmaterialien oder feste Materialien zu ersetzen, ohne zwangsläufig die Topografie des Standorts zu verändern;

Auffüllung/Aufschüttung:

Wiederverwertungsvorgang, bei dem natürliche Böden und Schotter zur Wiederherstellung von Aushubzonen oder im Bereich der technischen Planung zum Landschaftsbau verwendet werden;

Ursprungsort:

Grundstück, aus dem die Aushubböden entnommen werden. Der Ursprungsort ist geografisch durch die Begrenzung des Vorhabens bestimmt, das durch eine Städtebaugenehmigung, eine Globalgenehmigung oder eine integrierte Genehmigung bewilligt wird. Falls keine Genehmigung erforderlich ist, wird die Begrenzung durch das Vorhaben festgelegt;

Empfängerort:

Der Ort, an dem die Bodenmaterialien verwertet werden. Der Empfänger-Ort muss sich mithilfe der Empfängerort-Erklärung auf der Walterre-Plattform registrieren;

Verdächtiger Standort:

Grundstück, für das in der Datenbank über den Bodenzustand Daten in der 1., 2. und 3. Kategorie im Sinne von Artikel 12 des Dekrets vom 18. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung aufgenommen sind (http://environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol006.htm), bzw. auf dem eine Verschmutzung im Sinne von Artikel 80 des genannten Dekrets entdeckt wird, bzw. auf dem eine Anlage oder eine Tätigkeit betrieben wird, von der ein Risiko für den Boden ausgeht;

  • Eine Anlage oder eine Tätigkeit, von der ein Risiko für den Boden ausgeht, ist gegeben, wenn die Anlage oder die Tätigkeit auf der von der wallonischen Regierung in Anwendung des Artikels 24 des Dekrets beschlossenen Liste steht, oder bei Fehlen einer solchen Liste zu den in Anhang 6 des Dekrets genannten Anlagen oder Tätigkeiten zählt. Eine Ausnahme bilden die Parzellen, für die ein Bodenprüfzertifikat oder ein Bodenbeschaffenheitszertifikat ausgestellt wurde und dieses keine Restverschmutzung für die beabsichtigte(n) Verwendung(en) vermerkt, sofern:
    • 1. keine Verschmutzung nach der Ausstellung des Zertifikats aufgetreten ist;
    • 2. während mehr als fünf Jahren nach Ausstellung des Zertifikats keine Tätigkeit ausgeübt wurde, von der ein Risiko für den Boden ausgeht;
    • 3. alle Verschmutzungen untersucht wurden;

Erde:

Feststoff, aus dem der Boden besteht und der infolge von Aushub-, Behandlungs- oder Waschvorgängen bewegt wird;

Die Vorbehandlung und die Behandlung umfassen unterschiedliche Vorgänge wie die Sortierung, die Siebung oder die Dekontaminierung der Erde oder die Behandlung von Pflanzenproduktionen, die aus der Erde entnommen werden;

Aushuberde:

Erde, die im Rahmen der Gestaltung von Standorten, von Straßen-, Hoch- und Tiefbauarbeiten und der Sanierung von Grundstücken bewegt wird (Abfallcode: 170504);

Pflanzenproduktionserde:

Erde, die beim Waschen oder der mechanischen Behandlung auf Rütteltischen von Rüben, Kartoffeln und anderen Feldgemüseproduktionen anfällt (Abfallcode: 020401-VEG1 und 020401-VEG2)

Straßenbauerde:

Aushuberde, die während Arbeiten an einem Verkehrsweg oder Arbeiten, die an dem Bahnkörper bzw. ehemaligen Bahnkörper einer Zugstrecke bzw. Nahverkehrszugstrecke oder im Randbereich eines solchen Bahnkörpers ausgeführt werden, bewegt wird (Abfallcode: 170504-VO);

Dekontaminierte Erde:

Erde, die einer Vorbehandlung oder Behandlung unterzogen wurde und die aus einer zugelassenen Einrichtung zur Behandlung verschmutzter Erden stammt (Abfallcode: 191302-TD);

Grundstück:

Grund, der aus einer oder mehreren Parzellen oder Teilen von Parzellen besteht, unabhängig davon, ob diese im Grundbuch eingetragen sind;

Verwendungsart:

die Verwendung, die einerseits nach der tatsächlichen Verwendung des gemäß Anhang 2 des Dekrets vom 18. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und Bodensanierung von I bis V klassifizierten Bodens bestimmt wird; http://environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol006annexe2.pdf und andererseits durch die ausgewiesene Flächennutzung gemäß Anhang 3 des Dekrets vom 18. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und Bodensanierung http://environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol006annexe3.pdf;

Weniger sensible Verwendung:

Verwendung, wenn die Erde von einer Verwendungsart I zu einer Verwendungsart II, III, IV oder V, von einer Verwendungsart II zu einer Verwendungsart III, IV oder V, von einer Verwendungsart III zu einer Verwendungsart IV oder V, oder von einer Verwendungsart IV zu einer Verwendungsart V wechselt;

Wenn Normen für einen Parameter für eine weniger sensible Verwendungsart strenger sind als für eine sensiblere Benutzungsart, dann gilt die strengste Norm für die beiden Verwendungsarten;

Verwerter:

Person, die Abfälle gemäß dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Aufwertung bestimmter Abfälle verwertet http://environnement.wallonie.be/legis/dechets/decat024.htm

Verkehrsweg:

Weg im öffentlichen Eigentum der Region oder der Gemeinden, der dem Landverkehr gewidmet ist, darunter auch derjenige, der für die Aufnahme ins öffentliche Eigentum bestimmt ist, und sich aus den Flächen und Fahrbahnen zusammensetzt, die für den öffentlichen Verkehr mit jeglichem Verkehrsmittel bestimmt sind, sowie seine Nebenanlagen und der dazugehörige Untergrund;

Die Nebenanlagen umfassen alle Teile der Straßen und Bankette, einschließlich der Böschungen oder Böschungsabsätze im Planum des Verkehrswegs; sie können im GRGT genau bezeichnet werden;

Schwellenwert:

Im Boden vorhandene Schadstoffkonzentration in einer Höhe, bei deren Überschreiten:

  • eine Charakterisierungsstudie unternommen wird;
  • im Fall einer erneuten Verschmutzung eine Sanierung durchgeführt wird;
  • und eine Sanierung durchgeführt wird, wenn es sich um eine schwere Gefährdung im Rahmen einer bestehenden Verschmutzung handelt;

Die Werte finden sich im Anhang 1 des Dekrets vom 18. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und Bodensanierung: http://environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol006annexe1.pdf