In diesem Jahr organisiert die ASBL Walterre ihre Informationsveranstaltungen in allen Provinzen der Wallonischen Region.
Diese Veranstaltungen finden von 9.00 bis 12.00 Uhr statt , gefolgt von einem Networking-Lunch.
Der Vormittag ist in zwei Teile gegliedert:
- Nach einem kurzen Video über das allgemeine Schema der Rückverfolgbarkeit wird das Team des gemeinnützigen Vereins Walterre eine Präsentation halten, die folgende Themen behandelt:
o Vorstellung des rechtlichen Rahmens und der von Walterre angebotenen Dienstleistungen;
o Zoom auf die Vorteile für die Akteure, wenn sie sich an dem Verfahren beteiligen. - Anschließend findet ein Rundtischgespräch mit lokalen Akteuren statt, die sich für die Rückverfolgbarkeit von Land in der Wallonischen Region einsetzen. Die Diskussion wird von Nathalie Ricaille moderiert. In jeder Gesprächsrunde werden die folgenden Akteure vertreten sein: Bauherren, Planungsbüros, Unternehmer/Transportunternehmen, Verwertungsstandorte (genehmigte Anlagen und/oder Empfängerstandorte). Das Ziel dieser Diskussionsrunden ist es, Erfahrungen aus der Praxis mit den Teilnehmern zu teilen.
➡ Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte diesen Link.
Wir freuen uns darauf, Sie dort zahlreich zu treffen!
2. Aktualisierung der Ordnerrechte
Wie in AGW 05/07/2018 vorgesehen, findet alle zwei Jahre von Rechts wegen eine Indexierung der Bearbeitungsgebühren für Anträge statt, die über die Plattform WALTERRE eingereicht werden. Die Indexierung der Aktengebühren erfolgt für alle Dokumente, die ab dem 1. Oktober 2024 gewährt werden. Die Indexierung wird auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes berechnet und beträgt 10%.
Das Tool zur Berechnung der Bearbeitungsgebühren wird auf unserer Website aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https: //walterre.be/informations/facturation/
Die neuen ACTV-Bearbeitungsgebühren für Basisanfragen sind:
– 36,11 € für die Beantragung eines Transportdokuments bis 400 m³
– 144,45 € für die Einreichung eines Landqualitätsberichts bis 400 m³.
Die Gebühren für die höheren Volumina werden ebenfalls auf die gleiche Weise indexiert. Die Bearbeitungsgebühren für jährliche Mitteilungen werden nicht indexiert.
3. Ende der TQR-Pflicht für Ehegatten
Nach verschiedenen Rückmeldungen aus dem Sektor wurde in Absprache mit der Verwaltung beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung eines gemeinsamen TQR aufzuheben.
Wenn zwei verschiedene Bauherren einen TQR für denselben Straßenabschnitt erstellten, musste bisher ein einziger TQR/Addendum erstellt werden.
Gemeinsame TQRs werden jedoch weiterhin empfohlen, wenn eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Beteiligten stattfindet, um einen Überblick über die gesamten Erdarbeiten in dem Gebiet zu erhalten.
4. Rundschreiben Nr. 4
Das Rundschreiben Nr. 4 über Sammelanlagen, die gemäß ihrer Genehmigung Boden aufnehmen können, der unter Abfallcode 170504 aufgeführt ist, wurde von der Verwaltung am 9. August 2024 aktualisiert. Die neue Version ist auf unserer Website unter diesem Link verfügbar.
Diese neue Version enthält die folgenden Anpassungen und Ergänzungen:
- Aktualisierung bezüglich Volumen unter 20 m³ (ursprünglich 10m³) gemäß der Änderung des AGW Land im Juni 2021;
- Zusammenlegung der Kapitel 2 und 3 über die Modalitäten der Zusammenlegung innerhalb einer genehmigten Anlage ;
- Hinzufügung eines Absatzes über die Verwaltung von Code-10-Losen, für die ein TQR erforderlich ist (Kapitel 2b) ;
- Hinzufügung eines Absatzes über den Begriff der kontradiktorischen Kontrolle, wie in Art. 27 AGW Land (Kapitel 4a) übernommen;
- Ein Absatz über die Mischung von Erde und Kompost wurde hinzugefügt (Kapitel 4b) ;