Newsletter August 2023
1. Verfahren Artikel 27
Die ASBL Walterre und der SPW-ARNE erläutern die Anwendung und Verwendung einer Gegenanalyse im Rahmen von Artikel 27.
Der Bauherr des Projekts muss darüber informiert werden, wenn die Ergebnisse des TQRK in Frage gestellt werden. Der TQR muss daher einen Nachweis enthalten, z.B. eine E-Mail, in der der Auftraggeber darüber informiert wird, dass die Qualität eines bestimmten Postens des TQRK in Frage gestellt wird und die Ergebnisse der Gegenanalyse (z.B. die Änderung von Code 13 auf 15) bekannt gegeben werden;
Wenn Walterre aufgrund des Qualitätsberichts, der verschiedenen Transportdokumente und der Empfangsbestätigungen zu dem Schluss kommt, dass der selektive Aushub nicht eingehalten werden konnte und eine Vermischung der verschiedenen Lose mehr als wahrscheinlich ist, wird die erneute Analyse gemäß Artikel 27 verweigert. Wenn die IA oder der Auftragnehmer diese Entscheidung anfechten, müssen sie die Einhaltung des PTRI garantieren (Fotos, Baustellenbesuch, …);
Artikel 27 wird die einzige Methode der Gegenanalyse sein, die in den genehmigten Anlagen gemäß Abschnitt 4.3 der GRGT zulässig ist.
2. Jahresbericht 2022
Der jährliche Tätigkeitsbericht von Walterre mit den Daten für 2022 wurde soeben veröffentlicht!
Der Bericht enthält Statistiken über die von Walterre VoE im Jahr 2022 eingereichten Dossiers und bearbeiteten Notifizierungen: Anzahl der erhaltenen TQR, erteilte Transportdokumente, Verteilung der Bodenqualität, transportiertes Bodenvolumen, ….
Der Bericht steht auf unserer Website unter folgendem Link zur Einsichtnahme zur Verfügung: https: //walterre.be/informations/rapport-annuel/
3. Gekalkte und geänderte Böden
Die Herkunft und die Qualität des Bodens sind entscheidend für das Verfahren. Daher müssen auch geänderte, kompostierte oder gekalkte Böden zurückverfolgt werden.
Wenn der Boden von einem verdächtigen Standort oder von einem Standort stammt, von dem mehr als 400 m³ Boden entfernt wurden, muss vor dem Mischen ein Bodenqualitätsbericht (TQR) erstellt werden. Dieser TQR gilt auch nach der Mischung und eine erneute Analyse kann nach der Mischung nicht mehr durchgeführt werden.
Nach der Vermischung muss Walterre eine Meldung über die Bodenbewegung von der Anlage, die die Vermischung vorgenommen hat, an den Bestimmungsort des Bodens (genehmigte Anlage, Straßen, Aufschüttungen, …) erfolgen. Diese Meldung erfolgt durch die genehmigte Anlage.
Wenn jedoch die Anlage, die die Mischung vorgenommen hat, die gemischte Erde im Einzelhandel verkauft, dann gilt die Rückverfolgbarkeit nicht für die aus der Anlage entfernte Erde. Es muss jedoch ein Ausgangsbuch geführt werden, das an den VZW Walterre geschickt wird, um die abtransportierte Charge abzuschließen.
Wenn in einer genehmigten Anlage gelagerter, verbesserter Boden weder zurückverfolgt noch analysiert wird, muss die AGW Erde durch Qualitätskontrolle des Bodens (Erhalt des Qualitätskontrollzertifikats für Böden – CCQT) überprüft werden. Wir erinnern daran, dass die Rückverfolgbarkeit und ggf. die Qualitätskontrolle vor der Kalkung/Bodenverbesserung gewährleistet sein müssen.
4. Organisation der Schulungen
Die ASBL Walterre erweitert ihre Dienstleistungen, indem sie Schulungen direkt in Ihren Räumlichkeiten anbietet. Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese Möglichkeit bieten können, die Fähigkeiten Ihres Teams in Ihrem Unternehmen zu stärken.
Unser engagierter Mitarbeiter wird Ihr Unternehmen besuchen, um eine qualitativ hochwertige Schulung durchzuführen. Unser Ziel ist es, Ihre spezifischen Schulungsanforderungen zu erfüllen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unser Preis für diese Vor-Ort-Schulungen beträgt 85 €/Stunde, einschließlich aller Steuern.
Wenn Sie an dieser Schulungsmöglichkeit interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter info@walterre.be, um alle Informationen über diese Schulungen zu erhalten. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Themen Sie sich konzentrieren möchten, damit wir den Kurs auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden können.