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Newsletter Dezember 2020

1. Das Wort der Vorsitzenden des Verwaltungsrates der VoG Walterre

Meine Damen und Herren,

Das Jahr 2020 war ein ganz besonderes Jahr. Natürlich gab es diese schreckliche Pandemie, die unser Leben weiterhin stark beeinträchtigt, aber es war auch das Jahr, in dem der gemeinnützige Verein Walterre seine Arbeit aufnahm.
Der 1. Mai 2020 wird in die Annalen des gemeinnützigen Vereins eingehen, da der Erlass der wallonischen Regierung über die Bewirtschaftung von ausgehobenem Boden in Kraft trat.

Der Anfang war nicht leicht, weder für Sie noch für uns.
Die Einführung eines neuen Systems, die Entdeckung einer neuen IT-Plattform und die Bewältigung der komplexen wallonischen Vorschriften sind Faktoren, die Ihren Arbeitsalltag in einer sehr schwierigen Zeit erschüttern.

Wir haben Maßnahmen ergriffen, um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen, wie die Erstellung von Leitfäden, erklärenden Videos, die Organisation von Schulungen und die Vereinfachung von Formularen, alles in einer benutzerfreundlicheren Umgebung.

Das Jahr 2021 wird sich daher auf zwei Schwerpunkte konzentrieren.
Unterstützung der Nutzer, indem wir versuchen, die Vorschriften und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen so verständlich wie möglich zu machen und gleichzeitig unser Netzwerk an Informationen und Unterstützung zu erweitern, um Ihnen täglich zu helfen.

Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Qualität mit der Entwicklung eines Qualitätsprozesses, der es uns ermöglichen wird, unsere Verfahren zu verbessern und uns an Ihr Feedback anzupassen.

Traditionell ist das Jahresende gleichbedeutend mit einem Dankeschön.
Ich möchte Ihnen daher für Ihre Geduld, Ihre Hartnäckigkeit und Ihre Bemühungen danken, Ihre Informationen in ein System einzugeben, das noch nicht optimal benutzerfreundlich ist.

Mein Dank geht auch an alle Partner, ob Mitglieder des Verwaltungsrates oder nicht, und vor allem an das operative Team, die es in kurzer Zeit ermöglicht haben, dass WALTERRE VZW die Herausforderung des Jahres 2020 annehmen und zu einem unumgänglichen Akteur in der wallonischen Baulandschaft werden konnte, der frischen Wind in die Sache bringen kann.

Abschließend wünsche ich Ihnen allen trotz der Gesundheitskrise und vielleicht auch der Trauerfälle, die Sie getroffen haben, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Passen Sie gut auf sich auf und wir freuen uns darauf, 2021 an Ihren Projekten mitwirken zu können.

Isabelle Laurent
Vorsitzende des Verwaltungsrates

 
 

2. Aktualisierung der NMT-Leitfäden mit der Plattform

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, wurde die Art und Weise, wie die Landveränderungsmeldungen ohne TQR durchgeführt werden, in der Plattform nach einem Feedback aus dem Sektor angepasst.

Aus diesem Grund wurden auch die schriftlichen Leitfäden angepasst, um zu zeigen, wie man diese Anträge ausfüllt ! Diese finden Sie auf unserer Website. Neue Videos mit Erklärungen werden ebenfalls bald verfügbar sein.

 

3. DSR für Bodengutachterbüros zugänglich

Auf Wunsch des Sektors erlaubt die Plattform nun Bodengutachterbüros, die Erklärungen der Empfängerstandorte auszufüllen, um den Akteuren des Sektors bei ihren Bemühungen zu helfen.

Die gedruckten Leitfäden stehen Ihnen auch weiterhin auf unserer Website zur Verfügung.
Zur Erinnerung: Die Deklaration als Empfängerstandort ist für alle Baustellen erforderlich, bei denen Erde eingebracht werden muss.

 

4. Verlängerung der Ausnahmeregelung 

Artikel 63/1, §1er des AGW Boden wurde für einen Zeitraum von 6 Monaten verlängert (AGW Änderung vom 29/10/2020 im B.S. am 18/11/2020). Das bedeutet, dass bis zum 30. Juni 2021 Boden, der von einer Baustelle, die eine TQCK erfordert, entsorgt werden soll, ohne TQCK zu einer zugelassenen Anlage transportiert werden kann, sofern dort eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird.

Ein Transportdokument (ohne Landqualitätsbericht) muss jedoch vorab beantragt werden.

 

5. Einzelheiten zum Abrechnungssystem

Alle Zahlungen für Anträge müssen von der Person (dem Konto) geleistet werden, die den Antrag einreicht.

– Unser System verlangt eine Zahlung vor der Bearbeitung des Antrags. Es ist daher normal, dass Sie die Rechnung erst nach der Zahlung erhalten. Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob die Zahlung erfolgt ist, bevor Sie die Rechnung bezahlen.

Wenn auf der Rechnung bestimmte Begriffe erscheinen sollen(z.B. : Bestellnummer), können Sie diese im Feld “ Ihre Rechnungsreferenz “ in der Abfrage angeben.
Jede Rechnung wird automatisch von unserer Plattform im PDF-Format erstellt und kann beim Versand nicht mehr geändert werden.

 

6. Einzelheiten zur Registrierung auf der Plattform

– Nach der Eingabe Ihrer Daten in das allgemeine Anmeldeformular wird Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung zugesandt.
Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von maximal 48 Stunden auf den Link klicken.

– Die Kontaktregistrierung ist einmalig und persönlich. Es darf nur ein Vorname und ein Nachname pro E-Mail-Adresse angegeben werden.
– – Jede Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darf nur einmal für ein Konto eingegeben werden..