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Landwirt

In landwirtschaftlichen Betrieben können ebenso wie in gewissen Nahrungsmittelbetrieben beträchtliche Bodenmengen aus Wasch- oder Verarbeitungsschritten von Rüben, Kartoffeln und weiteren Gemüsesorten aus Freilandanbau anfallen.

Die überschüssigen Pflanzenproduktionserden, die direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb infolge von an den Kulturen vorgenommenen Behandlungen entstehen und die auf landwirtschaftlichen Parzellen dieses Betriebs oder anderen Betrieben mit Anbauvertrag für die Kulturen, aus deren Anbau diese Erden hervorgegangen sind, wiederverwendet werden, unterliegen keiner speziellen Nachverfolgung.

Wenn hingegen die Pflanzenproduktionserden nicht für die Wiederverwendung unter den oben angeführten Bedingungen bestimmt sind, müssen sie einer Beschaffenheitsprüfung unterzogen werden, bevor sie ihre Produktionseinrichtung verlassen.

Falls diese Erden an einem Empfängerort mit landwirtschaftlicher Verwendungsart wiederverwendet werden, wird die Beschaffenheitsprüfung gemäß den Eintragungsbeschlüssen durchgeführt, die in Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ausgestellt werden.

Andernfalls wird die Beschaffenheitsprüfung gemäß den Bestimmungen des Erlasses der wallonischen Regierung zu Bodenmanagement und Bodenbeschaffenheit vom 5. Juli 2018 und gemäß den in seinem Anhang 2 beschriebenen Parametern durchgeführt.

Es wird darin festgehalten, dass die Bewegungen von Pflanzenproduktionserden von der Einrichtung, in der sie erzeugt wurden, zu den Empfängerorten mit landwirtschaftlicher Nutzungsart einer jährlichen Meldepflicht unterworfen sind.

In manchen Fällen werden die vor der Übermittlung der Transport- oder Neugruppierungsdokumente fälligen Gebühren vierteljährlich oder im Falle von Einrichtungen, die Pflanzenproduktionserden erzeugt haben, jährlich erhoben.

Die Meldepflicht von Erdbewegungen aus der Einrichtung, die Pflanzenproduktionserden produziert hat, liegt bei dieser Einrichtung.

Diese Meldung erfolgt elektronisch. (http://environnement.wallonie.be/legis/solsoussol/sol007g.pdf)

Sie führt innerhalb von 3 Tagen nach ihrem Erhalt durch die ASBL Walterre entweder zu einer Ablehnung oder zur Anforderung zusätzlicher Informationen oder zur Ausstellung eines Erdtransportdokuments.

Die Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Meldung über den Erhalt der Bodenmaterialien oder deren Ablehnung sowie gegebenenfalls einer Anforderung zusätzlicher Informationen durch die ASBL Walterre hat innerhalb von 3 Tagen nach der Meldung über den Erhalt der Bodenmaterialien oder deren Ablehnung zu erfolgen.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Die in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen haben die Vermittlung eines Gesetzestextes zum Ziel und ersetzen nicht den Inhalt des Erlasses der wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 zu Bodenmanagement und Bodenrückverfolgbarkeit (AGW du 5 juillet 2018 relatif à la gestion et à la traçabilité des terres)

 

Neujahrsgrüße des Vorsitzenden

Das Jahr 2021 wird uns, ganz ähnlich wie 2020, als besonderes Jahr in Erinnerung bleiben. Die Corona-Pandemie beeinflusste erneut sämtliche unserer Geschäftsbereiche und wir sahen uns mit neuen Hygienevorschriften konfrontiert.

Auch an der ASBL Walterre sind diese Einschränkungen nicht vorbeigegangen, denn Heimarbeit hat sich nahezu zur Norm entwickelt, um unsere Tätigkeit fortsetzen zu können. Zum Glück haben wir bereits frühzeitig Vorbereitungen getroffen, sodass wir den Übergang zu dieser neuen Arbeitsweise gelassen angehen konnten.

Was mich als Vorsitzenden wirklich am stolzesten macht, ist die Flexibilität, die alle Mitarbeiter bei der ASBL Walterre bewiesen haben. Es ist ihnen gelungen, das Beste aus diesen besonderen Arbeitsbedingungen zu machen und so die Fortsetzung unserer Dienstleistungen zu ermöglichen, wobei trotz aller Umstände hervorragende Ergebnisse erzielt werden konnten. Es ist ein dynamisches Team, das sich in einem Feld engagiert, welches mir seit vielen Jahren besonders am Herzen liegt: der Kreislaufwirtschaft und allem, was sie vor allem hinsichtlich Kontrolle und Rückverfolgbarkeit umfasst.

Die Anzahl der veröffentlichten Anträge, der Rückverfolgungsaufträge und der Zertifizierungen sind 2021 im Vergleich zu 2020 stark gestiegen, was belegt, dass der gesamte Sektor, privat wie öffentlich, sich besser an die von der Region Wallonie erlassenen Vorschriften angepasst und diese angewandt hat. Das Volumen, für welches ein Prüfzertifikat Bodenbeschaffenheit ausgestellt wurde, übertrifft das von 2020 bei Weitem.

Wir bedauern nur, dass wir aufgrund der strengen Hygienebestimmungen in der Corona-Pandemie die diesjährige Tour durch die Wallonie nicht mit einer Roadshow abschließen konnten. Diese Shows werden, wenn alles gut geht, im März 2022 fortgesetzt werden.

Das Jahr 2022, was am Horizont erscheint, wird eine notwendige Verstärkung unserer Teams mit sich bringen. Zudem werden die Verwaltung und die Arbeitsgruppen, denen ich vorstehe, neue Zukunftsperspektiven in Angriff nehmen.

Bis heute bin ich mir sicher, dass Walterre eine vielversprechende Zukunft bevorsteht.

Im Vertrauen auf diese Zukunft wünsche ich Ihnen, im Namen des ganzen Teams der ASBL Walterre, alles Gute für ein wundervolles 2022.

Marc Chomis, Vorsitzender des Verwaltungsrats

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